Nach einem Urteil des OLG Hamm (Urt. v. 04.3.2016, 26 U 16/15) soll die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen grundsätzlich unbedenklich sein.
Die Klägerin scheiterte vor Gericht mit einer Klage auf
Im Arzthaftungsprozess sind weder der Patient noch sein Prozessbevollmächtigter verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen.
Bei auffälligen Hautveränderungen (hier: Melanomverdacht) ist der Arzt verpflichtet, einen bösartigen Befund eindeutig auszuschließen, indem er weiterführende Befunde erhebt. Die dafür ggf. erforderliche Entnahme einer Hautprobe darf nicht dem Patienten
Am Mittwoch, den 16. März 2016, stellte die Bundesärztekammer in einer Pressekonferenz ihre "Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2015" vor.