WDR: Vergleich – 35.000,00 € Schmerzensgeld für verlorene Niere
Eine 76-jährige Frau erhält 35.000,00 € Schmerzensgeld, weil sie aufgrund unterlassener Befunderhebungen und der damit zusammenhängenden verspäteten Diagnose einer Harnleiterverschlingung monatelang Schmerzen erleiden musste und den Verlust einer Niere zu beklagen hat.
Bonn. In dem über den Verlust der Niere und den damit verbundenen Behandlungsfehler geführten Schmerzensgeldprozess einigten sich die Parteien nach Angaben des WDR vergleichsweise damit, dass mit der Zahlung der Bonner Klinik eines Schmerzensgeld i. H. v. 35.000,00 € alle Ansprüche der 76-jährigen Patienten abgegolten sind.
Im Februar 2011 war die heute 76-jährige Patientin wegen einer Krebserkrankung im Unterleib in der Bonner Klinik operiert worden. Nach der Operation kam es zu einer Harnleiterverschlingung, welche zu einem Harnstau führte. Obwohl die Ärzte der Bonner Klinik den Harnstau erkannten, unterließen sie es, weitere Untersuchungen durchzuführen, um die genaue Ursache für die Stauung zu ermitteln. Stattdessen gingen die Ärzte von einem Harnweginfekt aus und verordneten Antibiotika.
Anhaltende Schmerzen und eine hinzugetretene Harninkontinenz veranlassten die Klägerin, eine Klinik in Mainz aufzusuchen. Dort konnte nur noch die Diagnose eines einseitigen Nierenversagens festgestellt werden. Die irreparabel beschädigte Niere wurde ihr im April 2011 entfernt.
Nach den Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen hätten die Ärzte der Bonner Klinik weitere Untersuchungen zur genauen Ursachenbestimmung des Harnstaus durchführen müssen, dann wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu dem Nierenversagen und damit zu dem Verlust der Niere gekommen. Insbesondere da die Art des Harnstaus einen Harnweginfekt ausschlösse und die bei der Klägerin zuvor durchgeführte Operation solche Behandlungsrisiken berge.